Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.bildungsportal-odenwaldkreis.de veröffentlichten Webseite des Odenwaldkreises.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf die Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Vorgaben am 11. Mai 2026. Ab dem Datum ist das Bildungsportal Odenwaldkreis online zugänglich.
Im Folgenden sind Inhalte und Funktionen aufgeführt, die den gesetzlichen Vorgaben derzeit noch nicht vollständig entsprechen.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind nicht den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit vereinbar:
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT.
Geplante Maßnahmen
Im Laufe des Jahres2026 wird eine online Bürgerbefragung durchgeführt. Im Rahmen dieser Befragung werden auch Fragen bezüglich optimierter Barrierefreier gestellt. Der Bedarf an Anpassungen soll datenbasiert ersichtlich sein.
Die Verbesserung der Barrierefreiheit wird dann sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite eine Aufgabe der zukünftigen Redaktionsarbeit werden.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. Mai 2026 erstellt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular.
www.bildungsportal-odenwaldkreis.de/kontakt/
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de